Die Bürgerberatung hilft Ihnen weiter, wenn Sie mit einer öffentlichen Einrichtung etwas zu klären oder zu regeln haben. Sie ist Mittlerin zwischen Ihnen als Bürgerin oder Bürger und der Verwaltung und anderen Behörden und Institutionen.
Inhaltsbereich
Bürgerberatung
| Ralf Gerstmann | |
| Amt / Bereich Fachbereich Innere Verwaltung › Haupt- und Personalamt Stadthaus II, Zimmer Zentrale // EG Büchereiplatz 48529 Nordhorn Telefon: 05921 878-550 Telefax: 05921 68400 E-Mail: ralf.gerstmann@nordhorn.de | |
| Maren Falk | |
| Amt / Bereich Fachbereich Innere Verwaltung › Haupt- und Personalamt Stadthaus I, Zimmer K.16 // UG Bahnhofstraße 24 48529 Nordhorn Telefon (dienstl.): 05921 878-127 Telefon (privat): 05921 878396 E-Mail: maren.falk@nordhorn.de | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine. Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
